AGB SWISSBILLING 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Consumers

gültig für die Zahlung per Rechnung sowie Datenschutzvorschriften.

Ausgabe vom 01.01.2018 – v. P001

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Einkäufe, die per Rechnung mit swissbilling SA (nachstehend „SWISSBILLING“ oder „SWB“) getätigt werden. Der Sitz des Unternehmens ist Rue du Caudray 4 in CH-1020 RENENS. Mit Wahl dieser Zahlungsart bestätigt der Käufer, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Für diesen Kauf gelten die für den Einkauf gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

A. Was ist die Zahlungslösung per Rechnung SWISSBILLING?

  1. 1.1  Eine Zahlungslösung. SWISSBILLING ist eine Zahlungslösung, die es Ihnen erlaubt, Ihre Online- oder Offline-Einkäufe per Rechnung in maximal drei Tranchen in einem Zeitraum von drei Monaten ab Bestelldatum zu bezahlen.

  2. 1.2  Basiert auf einer Forderungsabtretung. Juristisch gesehen entspricht die Zahlung per Rechnung mit SWISSBILLING der Abtretung einer Forderung Ihres Leistungserbringers an SWISSBILLING: Die Rolle der SWISSBILLING beschränkt sich streng auf das Inkasso des für die Leistung geschuldeten Preises. Als Zessionar der Forderung hat SWISSBILLING das Recht, von Ihnen die Begleichung der Rechnung in der angegebenen Zahlungsfrist zu fordern.

  3. 1.3  Ihr Leistungserbringer bleibt für die Bestellung Ihr Hauptansprechpartner. Alle mit dem Kaufvertrag verbundenen oder die Bestellung anderweitig betreffenden Pflichten Ihres Leistungserbringers bleiben gänzlich bestehen: Mit jeder Frage oder jedem Problem bezüglich der Ausführung der vereinbarten Leistung müssen Sie sich also an ihn wenden, egal, ob dies die Lieferung, Warenrücksendungen, die Qualität der Bestellung, die Ausführung der Dienstleistung oder etwas Anderes betrifft. SWISSBILLING kümmert sich ausschliesslich um Fragen, die sich auf die Zahlung der Dienstleistung beziehen.

  4. 1.4  In verschiedenen Formen. Bei Ihrer Bestellung können Sie während des Checkout- Vorgangs wählen, ob Sie die Rechnung per E-Mail im PDF-Format oder auf dem Postweg erhalten möchten. Die Rechnungsgebühren können in den beiden Fällen unterschiedlich ausfallen.

B. Wer kann die Zahlungslösung per Rechnung SWISSBILLING benützen?

  1. 2.1  Volljährige, zahlungskräftige, handlungsfähige Personen mit Wohnsitz in der SCHWEIZ oder in LIECHTENSTEINDie Zahlungslösung per Rechnung SWISSBILLING steht volljährigen, handlungsfähigen natürlichen Personen zur Verfügung, die in der Schweiz oder in Liechtenstein wohnhaft sind, und die über ausreichende Finanzen verfügen, um die Bestellung aufzugeben. Juristische Personen können die Zahlungslösung SWISSBILLING auch gebrauchen. Dazu müssen sie ihren Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein haben.

  2. 2.2  Von SWISSBILLING akzeptiert. Aus Gründen der Sicherheit, der Risikokontrolle, und zur Bekämpfung der Überschuldung knüpft SWISSBILLING die Möglichkeit der Zahlung per Rechnung an einen internen Kontrollvorgang, der hauptsächlich auf einer automatischen, computergestützten Datenverarbeitung basiert. Im Rahmen dieser Kontrolle überprüft SWISSBILLING die Identität des Käufers, seine Anschrift,seine Bonität und überprüft, dass die Höchstgrenze für Zahlungen nicht überschritten wird. SWISSBILLING kann niemals gezwungen werden, einen Antrag auf Zahlung per Rechnung anzunehmen und ist nicht verpflichtet ihre Entscheidungen zu begründen. Des Weiteren wird auf folgendes hingewiesen:

    1. (a)  Personen, deren Adresse nicht (oder noch nicht) in den üblichen Datenbanken auftaucht, insbesondere bei der Post oder bei der CRIF AG in Zürich, können grundsätzlich die Zahlungslösung per Rechnung SWISSBILLING nicht benützen. Falls diese Personen trotzdem mit Zahlungslösung per Rechnung benützen möchten, müssen uns alle Dokumente vorlegen, die ihre aktuelle Wohnadresse belegen (Identitätskarte, Führerausweis, Mietvertrag etc.), damit wir diese aktualisieren können. Dieser Prozess kann einige Tage dauern, so dass der Käufer ein anderes verfügbares Zahlungsmittel wählen muss, falls der Kauf kurzfristig getätigt werden soll;

    2. (b)  Bei der Kontrolle der Zahlungsfähigkeit berücksichtigen wir insbesondere unsere Erfahrungen mit in der Vergangenheit getätigten Zahlungen sowie die Daten aus der Datenbank der CRIF AG in Zürich (www.crif.ch). Für alle Fragen bezüglich der in der Datenbank der CRIF AG enthaltenen Informationen müssen Sie das auf der Website der CRIF AG angegebene Antragsverfahren verfolgen.

    3. (c)  Personen, deren Zahlungsantrag aufgrund der Höchstgrenze für Zahlungen abgelehnt wird, werden per E-Mail über diese Grenze informiert. Sie sollten dann, falls möglich, Ihren Bestellbetrag verringern. Alternativ kann der Käufer ein anderes verfügbares Zahlungsmittel wählen oder, falls er eine Rechnung bei der SWISSBILLING noch nicht bezahlt hat, diese umgehend begleichen und damit die Höchstgrenze wieder freisetzen.

    Käufer, deren Transaktion von SWISSBILLING abgelehnt wurde, können einen Antrag auf Angabe der Gründe an die folgende Adresse richten:support@swissbilling.ch. Sie werden möglicherweise gebeten, einen Identitätsnachweis zu erbringen, um die vertrauliche Behandlung der angeforderten Informationen zu garantieren. Einen Anspruch auf die Angabe der Gründe der Ablehnung besteht jedoch nicht.

C. Welche Gebühren entstehen dem Käufer für die Nutzung von SWISSBILLING?

3.1 Rechnungs-und Versandkosten. SWISSBILLING kann dem Käufer die Rechnungskosten berechnen, das heisst einen Betrag pro Rechnung, der als Prozentsatz der Bestellung und/ oder als absoluter Wert festgelegt ist. Der Betrag dieser Gebühren wird im Rahmen des Checkout-Vorgangs klar und in geeigneter Weise angekündigt. Je nach gewählter Art der Rechnungszustellung (E-Mail oder Postweg) können die Gebühren variieren.

3.2 Gebühren bei TeilzahlungWenn SWISSBILLING eine Zahlung in mehreren Tranchen anbietet, zieht jede Tranche zusätzliche Bearbeitungsgebühren nach sich. Für Bestellungen im Wert von weniger als CHF 450,00 (zuzüglich Lieferkosten) berechnet SWISSBILLING eine Bearbeitungsgebühr von CHF 3,00 pro Rate. Für Bestellungen im Wert von mehr als CHF 450,00 (zuzüglich Lieferkosten) berechnet SWISSBILLING 2% Bearbeitungsgebühr, aufgeteilt in drei gleich grossen Raten.

3.3 Gebühren für Duplikate und Adresssuche. Für jedes beantragte Rechnungsduplikat im Papierformat, das von der Post zugestellt wird, berechnet SWISSBILLING einen Betrag von mindestens CHF 2,00. Ist die vom Käufer bei der Bestellung angegebene Adresse nicht oder nicht mehr gültig, hat SWISSBILLING das Recht, für die Adresssuche eine Gebührenpauschale in Höhe von CHF 18,00 zu berechnen.

3.4 Rücknahmegebühr. Hat der Käufer irrtümlicherweise die Rechnung überbezahlt, berechnet SWISSBILLING dem Käufer, ausser bei mangelhaften Produkten oder beim Rückruf von Produkten eine administrative Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 25,00.

3.5 Mahngebühr und Verzugsschaden gemäss Art. 106 OR. Siehe unten, Artikel 4.2.D. Was passiert, wenn ich meine Rechnung nicht zahle?

4.1 Zahlungsverzug. Rechnungen müssen SWISSBILLING innert der auf der Rechnung angegebenen Fristen oder in den für die Zahlung der Tranchen vereinbarten Fristen beglichen werden. Erfolgt in den festgelegten oder vereinbarten Fristen keine Zahlung, gerät der Käufer in Verzug, ohne dass es hierzu einer förmlichen Inverzugsetzung seitens SWISSBILLING bedarf. Ab diesem Zeitpunkt sperrt SWISSBILLING jede neue Bestellung und kann die CRIF AG über diese Situation informieren.

4.2 Mahn- und Inkassogebühren. Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, so muss er SWISSBILLING die Mahngebühr erstatten. Deren Betrag ist in den Vertragsbedingungen des Leistungserbringers angegeben. Fehlen hierzu spezifische Angaben, dann beträgt die Mahngebühr von SWISSBILLING CHF 15,00 für die erste Mahnung und CHF 10,00 für jede weitere Mahnung. In jedem Fall behält sich SWISSBILLING das Recht vor, zusätzliche Verzugszinsen und Verzugsschaden gemäss Art. 106 OR zu verlangen. Ist die Rechnung Gegenstand einer Zahlung in mehreren Tranchen, bewirkt der Verzug bei der Zahlung einer der vereinbarten Tranchen die unmittelbare Fälligkeit des Restbetrags der Rechnung, inklusive Gebühren und Zinsen. Erfolgt nach der üblichen Mahnung keine Zahlung, übergibt SWISSBILLING die Forderung dem Inkassopartner. Der Inkassopartner kann zusätzliche Inkassogebühren in der Höhe von mindestens 15 % der ausstehenden Forderung erheben. Der Käufer schuldet sowohl die Inkassogebühren wie auch sämtliche Beitreibungs- und/oder Prozesskosten.

4.3 Bei einem Identitätsdiebstahl. Wenn ein Käufer anzeigt, eine Person habe eine Bestellung aufgegeben und dabei seine Identität ohne seine Zustimmung benützt, muss er eine Strafanzeige in dieser Angelegenheit, bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden oder bei der Polizei seines Wohnortes erstatten. Anschliessend muss er SWISSBILLING eine Kopie der Strafanzeige oder des Polizeirapports bezüglich der fraglichen Rechnung übermitteln. Nach Erhalt dieser Dokumente seitens des Käufers setzt SWISSBILLING ihre diesem gegenüber erhobenen Forderungen bis zum Entscheid über die Strafanzeige aus.

4.4 Bei Betrug oder einem anderen deliktischen Verhalten. Die Zahlungslösung per Rechnung SWISSBILLING darf nur nach Treu und Glauben genutzt werden. Der Käufer darf die Zahlungslösung per Rechnung SWISSBILLING nur auswählen, wenn er die Forderung fristgerecht bezahlen kann. Dem Käufer ist es verboten, unter verschiedenen Identitäten SWISSBILLING gegenüber aufzutreten. Ein solches Verhalten kann unter Umständen einen Straftatbestand erfüllen. Dasselbe gilt, wenn nur versucht wird, die Bestellung aufzugeben, und SWISSBILLING diese zurückweist. SWISSBILLING behält sich vor, Fälle dieser Art sofort, ohne weitere Nachfragen bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen.

E. Verschiedenes

5.1 Verrechnungsverbot. Rechnungen, die der Käufer SWISSBILLING schuldet, können nicht mit gegen den Leistungserbringer gerichteten Ansprüchen verrechnet werden.

5.2 Haftungsausschluss. SWISSBILLING haftet nicht für bestellte Ware oder Dienstleistung. Des Weiteren übernimmt SWISSBILLING keine Haftung für allfällige Störungen oder Sicherheits-, Verfügbarkeits- oder Leistungseinschränkungen der Rechnungszahlungsfunktion SWISSBILLING.

5.3 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. SWISSBILLING kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Sie sendet dazu eine Vorankündigung an die beim Kauf angegebene E-Mail-Adresse. Erfolgt seitens des Käufers innert 10 Tagen nach Versand der Nachricht kein schriftlicher Einspruch, gelten die Änderungen als angenommen.

5.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Im Streitfall gilt nur das Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Lausanne.

swissbilling SA

RENENS, den 01.01.2018

                         Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig für die Zahlung per Rechnung sowie Datenschutzvorschriften Ausgabe vom 01.01.2018 – v. P001 / Käufer
Datenschutzvorschriften

Ausgabe vom 01.01.2018 – v. P001


SWISSBILLING entscheidet, ob sie die bei ihr eingereichten Anträge auf eine Zahlung per Rechnung annimmt oder ablehnt.

SWISSBILLING prüft den Antrag elektronisch beruhend auf Angaben über den Käufer sowie Angaben zur Bestellung. Die dabei verwendeten Daten können vom Käufer selbst, aus der Datenbank der SWISSBILLING und / oder von mit SWISSBILLING vertraglich verbundenen Dritten stammen.

SWISSBILLING ist eine Tochtergesellschaft der CEMBRA MONEY BANK AG, Bändliweg 20, 8048 Zürich. SWISSBILLING, CEMBRA MONEY BANK AG sowie alle weiteren, direkt oder indirekt mit der CEMBRA MONEY BANK AG verbundenen Unternehmen bilden zusammen die CEMBRA-Gruppe („CEMBRA-Gruppe).

Indem der Käufer diesen Datenschutzvorschriften zustimmt, erklärt er sich damit einverstanden, dass SWISSBILLING und die Mitglieder der CEMBRA-Gruppe seine personenbezogenen Daten (insbesondere: Vorname und Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, Telefonnummer) oder mit der Bestellung verbundene Daten (insbesondere: Warenkorb, Bestellungshistorie, Zahlungserfahrungen, IP- Adresse) verarbeiten, um die Zahlung per Rechnung zu bewilligen und abzuwickeln. Der Käufer akzeptiert auch, dass SWISSBILLING diese Daten erfasst und sie unter gewissen Bedingungen mit Dritten austauscht. All diese Bedingungen werden in den folgenden Abschnitten definiert.

A. Welche Prinzipien verfolgt die SWISSBILLING beim Datenschutz?

1. Die verantwortungsbewusste und gesetzesmässige Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist swissbilling SA, Rue du Caudray 4, 1020 Renens (nachstehend „SWISSBILLING“ oder „wir) ein zentrales Anliegen. Diese Bestimmungen („Bestimmungen) regeln, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Sofern Sie bereits Produkte oder Dienstleistungen von SWISSBILLING nutzen oder diese in der Vergangenheit getan haben, betreffen die aktuellen Bestimmungen auch Ihre von SWISSBILLING gesammelten und bereits erfassten personenbezogenen Daten. SWISSBILLING ist eine Tochtergesellschaft der CEMBRA MONEY BANK AG, Bändliweg 20, 8048 Zürich. SWISSBILLING kann die personenbezogenen Daten innerhalb der CEMBRA-Gruppe zwecks Vertragserfüllung und für Marketingzwecke weitergeben. SWISSBILLING berücksichtigt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die gültige Datenschutzgesetzgebung.

B. Welche Daten kann SWISSBILLING vor allem verarbeiten?

2. SWISSBILLING verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, sofern und soweit diese für Annahme und Verwaltung ihrer Zahlungsdienstleistung per Rechnung erforderlich sind, insbesondere zur Einbringung (inklusive Betreibung) von Forderungen, zur Verwaltung der Geschäftsbeziehung zum Kunden, zur Ausführung der vereinbarten Leistungen, zum Vertragsschluss, zur Beantwortung von Fragen, die Händler und Käufer bezüglich der Rechnungsstellung haben, zu Evaluierungs- und Verbesserungszwecken und zur Entwicklung neuer Produkte sowie für die gesetzlichen und regulatorischen Leistungen, Funktionen und Pflichten von SWISSBILLING und der Mitglieder der CEMBRA-Gruppe. Der Rechtsbegriff„Verarbeitung“ umfasst die gesamte Verwaltung der personenbezogenen Daten mittels Erhebung, Erfassung oder Kommunikation besagter Daten.

C. Kann SWISSBILLING Daten mit Dritten austauschen?

3. Im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragserfüllung (inklusive Inkasso) ist SWISSBILLING befugt, Erkundigungen bei externen Bonitätsprüfungsagenturen, bei Mitgliedern der CEMBRA-Gruppe, Ämtern der öffentlichen Verwaltung, der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK), bei der Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) und bei allen anderen Organen (wie beispielsweise der CRIF AG) einzuholen. SWISSBILLING ist ebenfalls befugt, Daten mit der CEMBRA-Gruppe, der ZEK, der IKO und gemäss ihren gesetzlichen Pflichten auch mit anderen Organen (wie beispielsweise der Behörden) auszutauschen. Sie erkennen das Recht der ZEK, der IKO und der CRIF AG an, ihren Mitgliedern oder angeschlossenen Kunden solche Daten zugänglich zu machen. SWISSBILLING und die Mitglieder der CEMBRA-Gruppe haben das Recht, in ihren jeweiligen Bonitäts-Datenbanken die entsprechenden Informationen sowie auch alle Daten zu erfassen, die sich aus Ihrer Vertragsbeziehung zur SWISSBILLING ergeben.

D. Wie verarbeitet SWISSBILLING die Daten?

4. SWISSBILLING entscheidet im Prinzip elektronisch, manchmal auch manuell, ob sie ihr vorgelegte Anträge auf Zahlung per Rechnung annimmt oder ablehnt. Ihre Entscheidung hängt insbesondere von den Daten ab, die ihr der Käufer oder der Kunde zur Verfügung stellt, oder die ihr von vertraglich mit ihr verbundenen Dritten übermittelt werden. Der Entscheid über die Annahme oder Ablehnung erfolgt automatisiert. Im Falle eines negativen Entscheides kann um eine manuelle Prüfung ersucht werden. SWISSBILLING und die Mitglieder der CEMBRA- Gruppe können die Daten von Personen bewerten und verarbeiten, die vor allem Merkmale aufweisen, welche für SWISSBILLING oder CEMBRA-Gruppe (z.B.: möglicherweise pflichtwidriges, strafbares Verhalten oder Verhalten, das einen Bruch der Vertragsbeziehungen herbeiführen könnte) von Interesse sein können.

E. Ist SWISSBILLING befugt, Daten zu Marketingzwecken zu verarbeiten?

5. SWISSBILLING und die Mitglieder der CEMBRA-Gruppe haben das Recht, Ihre Daten, einschliesslich von Dritten erhaltener Daten, zu Marketingzwecken und zur Risikobewertung im In- und Ausland zu nutzen. Diese Daten beziehen sich insbesondere auf:

  1. (i)  Identifizierende Daten wie Name, Vorname; Geschlecht; Alter, Geburtsdatum; Staatsangehörigkeit; Anschrift; Telefonnummer, E-Mail- Adresse; Kundennummer; Beruf; IP-Adresse;

  2. (ii)  Vertragsdaten wie Datum, Art, Inhalt, Vertragspartner, Zahlungs- gewohnheiten;

  3. (iii)  Daten bezüglich der Aktivitäten der Kunden wie Art des Produkts und der erworbenen Dienstleistungen; die Vorlieben der Kunden; von den Kunden an Geräten/ Terminals übermittelte Informationen wie Gerätetyp, Name des Geräts, Betriebssystem und dessen Version.

6. Ausserdem haben SWISSBILLING und die Mitglieder der CEMBRA-Gruppe das Recht, diese Daten zu benützen, um Ihnen unter Ihrer Postanschrift, Ihrer E- Mail-Adresse oder Ihrer telefonischen Adresse (z.B. SMS) Informationen zukommen zu lassen, die sich auf Produkte und Leistungen von SWISSBILLING, der Mitglieder der CEMBRA-Gruppe sowie ausgewählter Handelspartner beziehen. SWISSBILLING kann Dritte mit dem Versand solcher Informationen beauftragen. Um Ihnen Angebote oder massgeschneiderte, zielgerichtete und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Werbung zu präsentieren, erstellen wir Profile, die auf einer Segmentierung der Kundengruppen beruhen. Hierzu lesen wir die zu Marketingzwecken genutzten Daten erneut und analysieren sie. Sie sind damit einverstanden, dass SWISSBILLING Ihre Daten zu Marketing- und Werbezwecken an die CEMBRA-Gruppe weiterleitet. Sie können jederzeit schriftlich bei SWISSBILLING Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten zu Marketingzwecken einreichen.

F. Kann SWISSBILLING Ihre Daten an Dritte weiterleiten?

7. Outsourcing (Auslagerung) der Datenverarbeitung und Rückgriff auf Dienstleistungserbringer. SWISSBILLING kann ihre Leistungen teilweise auf Dritte auslagern, insbesondere bei der Abwicklung von Geschäftsprozessen, in den Bereichen IT-Sicherheit und Systemsteuerung, Marktforschung, Berechnung der mit dem Geschäft verbundenen Kredit- und Marktrisiken ebenso wie für die Verwaltung der Vertragsbeziehungen (z.B.: Vertragsanträge und Vertragsdurchführung, Beitreibungen, Kommunikation mit den Kunden). Sie sind damit einverstanden, dass SWISSBILLING Ihre Daten zu diesen Zwecken von Dritten im In- und Ausland verarbeiten lässt.

8. Datenverarbeitung im Ausland und Vertraulichkeit der Datenverarbeitung.

SWISSBILLING ist befugt, personenbezogene Daten in Staaten verarbeiten zu lassen, die für den Datenschutz keinen gültigen und angemessenen Rahmen haben. In diesen Fällen berücksichtigt SWISSBILLING, die von den staatlichen Behörden erlassenen gesetzlichen Vorschriften oder die von diesen erteilten Empfehlungen. So geschieht eine Datenübertragung nur, wenn sich auch der Empfänger der Daten zuvor verpflichtet, die Datenschutzbestimmungen gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz gänzlich zu respektieren. In diesem Rahmen sind Sie ausdrücklich damit einverstanden, dass SWISSBILLING personenbezogene Daten im In- und Ausland verarbeitet oder frei in angemessener Weise verarbeiten lässt. Ausserdem behält sich SWISSBILLING das Recht vor, Daten über das Internet zu übermitteln. Das Internet ist ein weltweites Netz, für jedermann offen und zugänglich. Obwohl SWISSBILLING geeignete Datenschutzmassnahmen ergreift, gibt es keine Garantie, dass die Vertraulichkeit absolut gewahrt bleibt.

9. Weitere Datenübertragungen. Um ihren rechtlichen Pflichten zu genügen, kann SWISSBILLING Daten an Dritte übermitteln oder diese von Dritten verarbeiten lassen. Neben den vorstehend beschriebenen Massnahmen, die Übertragungsfälle schildern, können wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten und diese an Dritte übermitteln, falls dies nötig oder geeignet ist, um die geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, um zu überprüfen, ob diese eingehalten werden, und um Ersuchen seitens der zuständigen Behörden zu entsprechen. Eine solche Übertragung oder eine solche Verarbeitung kann wegen überwiegender Privatinteressen zugelassen werden. Ein solches Interesse kann bestehen, wenn ein Zweifel bezüglich eines strafbaren oder pflichtwidrigen Verhaltens zum Nachteil von SWISSBILLING oder eines Mitglieds der CEMBRA-Gruppe oder bezüglich eines Verhaltens, das einen Vertragsbruch herbeiführen könnte, vorliegt.

G. Wie lange speichert SWISSBILLING Ihre Daten?

10. SWISSBILLING und die Mitglieder der CEMBRA-Gruppe speichern all Ihre personenbezogenen Daten zu entsprechenden Zwecken (vgl. Ziffern 2, 3, 4 und 5 oben). Die Speicherdauer richtet sich nach den gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften. Auch die Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) und die Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) können ihren Mitgliedern im Rahmen ihrer satzungsmässigen oder rechtlichen Verpflichtungen Speicherpflichten auferlegen. Die Informationen zu diesen Pflichten werden von diesen Organen unabhängig und vollständig veröffentlicht (z.B. auf ihrer Website). In diesen Fällen richtet sich die Speicherfrist nach diesen Verpflichtungen.

11. Ist es in Ausnahmefällen möglich, dass SWISSBILLING und die CEMBRA- Gruppe Daten für einen längeren Zeitraum speichern, um überwiegende Privatinteressen zu garantieren? Das kann im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Untersuchung, bei pflichtwidrigem Verhalten oder in anderen, ähnlichen Fällen geschehen. Eine solche, gesetzmässig vorgesehene Ausnahmesituation bewirkt dann eine Löschung der gespeicherten Daten, wenn der Grund wegfällt, der ihre Speicherung erforderlich gemacht hatte.

H. Welche Rechte haben Sie im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten?

  1. Recht auf Auskünfte. Sie haben jederzeit das Recht, schriftlich und grundsätzlich kostenfrei Auskünfte zu den Daten zu erhalten, die von uns verarbeitet werden. Dazu empfehlen wir Ihnen, uns zusammen mit Ihrem Antrag eine Kopie Ihres Reisepasses beziehungsweise Ihrer Identitätskarte zukommen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen auch, uns möglichst genau mitzuteilen, für welche Zeiträume und welche Umstände Sie diese Auskünfte erhalten möchten.

  2. Recht auf Berichtigung und Löschung. Sie haben das Recht, die Berichtigung nicht korrekter personenbezogener Daten zu beantragen. Sie können die Löschung von Daten in Fällen fordern, in denen SWISSBILLING nicht rechtlich, vertraglich oder aus anderem Grund verpflichtet ist, besagte Daten zu speichern. In einem solchen Fall melden wir Ihnen im Prinzip, aus welchen Gründen wir keine Löschung vornehmen können.

  3. Recht auf Widerruf. Sie haben jederzeit das Recht, einen Antrag auf Zustimmung zur Datenverarbeitung zu widerrufen oder sich einem solchen zu widersetzen. Sie können uns eine solche Kommunikation schriftlich an unsere Adresse senden.

  4. Kontakt. Für alle Fragen können Sie uns unter der folgenden Adresse erreichen: swissbilling SA, Rue du Caudray 4, 1020 Renens.

    swissbilling SA

    RENENS, den 01.01.2018